Wer darf eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie von einer geeigneten fachkundigen Stelle. Dazu zählen unter anderem IHK, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Auch geeignete Steuerberater und Unternehmensberater mit Schwerpunkt Existenzgründungsberatung kommen infrage.

Welche Stelle zu Ihrem Vorhaben passt, hängt von Ihrer Branche und Ihrem Beratungsbedarf ab. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Fachkundige Stelle im Überblick

Verschiedene Stellen können Ihre Gründungsunterlagen prüfen. Welche Anlaufstelle geeignet ist, hängt von Ihrer Branche, dem Vorhaben und dem jeweiligen Leistungsangebot ab.

IHK und Handwerkskammern

Die IHK ist eine häufige Anlaufstelle für gewerbliche Gründungen, die Handwerkskammer für Handwerksbetriebe. Angebot, Gebühren und Ablauf unterscheiden sich je nach Kammer.

Berufsständische Kammern

Für kammergebundene Berufe kann die zuständige Berufskammer infrage kommen. Sie bringt Fachwissen zu branchenspezifischen Anforderungen und beruflichen Voraussetzungen mit.

Fachverbände

Fachverbände können durch ihre Branchenkenntnisse geeignete Ansprechpartner sein. Klären Sie vorab, ob der jeweilige Verband Tragfähigkeitsprüfungen für Ihr Vorhaben anbietet.

Kreditinstitute

Auch Kreditinstitute kommen als fachkundige Stelle infrage. Fragen Sie nach, ob Ihre Bank eine Stellungnahme ausstellt und welche Unterlagen und Voraussetzungen sie dafür verlangt.

Steuerberater

Geeignete Steuerberater können Ihre Planung fachkundig beurteilen. Achten Sie auf Erfahrung in der Existenzgründungsberatung und klären Sie Leistungsumfang und Kosten vorab.

Unternehmensberater

Geeignete Unternehmensberater mit Schwerpunkt Existenzgründungs-beratung können die Stellungnahme ebenfalls ausstellen. Entscheidend sind ihre Fachkenntnisse und die sorgfältige Prüfung Ihrer Unterlagen.

Welche Stelle passt zu Ihrem Vorhaben?

Die passende fachkundige Stelle kennt die Anforderungen Ihrer Branche und kann Ihre Planung fundiert beurteilen. Diese Übersicht hilft Ihnen bei der Auswahl.

Ihr Vorhaben Mögliche Anlaufstelle Darauf sollten Sie achten
Gewerbliche Gründung IHK oder geeigneter Unternehmensberater Erfahrung mit Ihrem Geschäftsmodell
Handwerksbetrieb Handwerkskammer oder geeigneter Unternehmensberater Branchenkenntnisse sowie Zulassungs- und Eintragungspflichten
Freiberufliche Tätigkeit Berufskammer, geeigneter Steuerberater oder Unternehmensberater Erfahrung mit Ihrem Beruf und dessen Besonderheiten
Vorhaben mit hohem Kapitalbedarf Kreditinstitut oder spezialisierter Berater Erfahrung mit Finanzierung und Liquiditätsplanung
Fertige Unterlagen, digitale Prüfung gewünscht Geeigneter Unternehmensberater mit Online-Angebot Klarer Leistungsumfang, transparente Kosten und Bearbeitungszeit

Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?

Eine fachkundige Stellungnahme braucht eine fundierte Prüfung. Achten Sie deshalb darauf, dass die ausgewählte Stelle Erfahrung mit Gründungsvorhaben mitbringt und den Ablauf verständlich erklärt.

Klären Sie vor der Beauftragung, welche Leistungen enthalten sind, welche Unterlagen benötigt werden und wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können.

Ein guter Ansprechpartner macht Sie auch auf Schwächen Ihrer Planung aufmerksam. Rückfragen zu Umsätzen, Kosten oder Finanzierung helfen dabei, Ihr Vorhaben nachvollziehbar darzustellen. Eine positive Stellungnahme kann deshalb erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen zugesagt werden.

Erfahrung mit Existenzgründungen

Die fachkundige Stelle sollte Geschäftsmodelle und Finanzplanungen beurteilen können und die Besonderheiten Ihrer Branche kennen.

Transparente Kosten und Leistungen

Fragen Sie nach dem Gesamtpreis und danach, ob Rückfragen, Nachbesserungen oder eine erneute Prüfung enthalten sind.

Klare Anforderungen an Ihre Unterlagen

Sie sollten vorab erfahren, welche Dokumente benötigt werden und ob Ihre bisherigen Unterlagen für die Prüfung ausreichen.

Realistische Bearbeitungszeit

Stimmen Sie den Zeitrahmen frühzeitig ab und planen Sie ausreichend Puffer für Rückfragen und Ergänzungen ein.

Ihre Tragfähigkeitsbescheinigung bei Firmenkompass

Ihre Unterlagen sind bereits fertig oder Sie benötigen noch Unterstützung bei der Planung? Bei Firmenkompass stehen Ihnen zwei Wege offen.

Unterlagen direkt prüfen lassen

Sie haben einen vollständigen Businessplan und eine belastbare Finanzplanung? Ein qualifizierter Unternehmensberater aus unserem Team prüft Ihr Vorhaben und stellt bei positiver Beurteilung die fachkundige Stellungnahme aus.

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Entspricht 80 € netto.

Mit Gründercoaching zur Stellungnahme

Businessplan oder Finanzplanung fehlen noch? Im AVGS-Gründercoaching erarbeiten Sie Ihre Unterlagen mit Ihrem Berater. Bei positiver Beurteilung erstellt er die Stellungnahme im Rahmen des Coachings ohne zusätzlichen Aufpreis.

Ohne Eigenanteil bei bewilligtem, passendem AVGS

So läuft die Online-Prüfung ab

Wenn Ihre Gründungsunterlagen vollständig vorbereitet sind, erfolgt die Prüfung in drei Schritten.

Unterlagen einreichen

Sie reichen Businessplan, Finanzplanung, Lebenslauf und relevante Qualifikationsnachweise digital ein. Je nach Vorhaben werden weitere Nachweise benötigt.

Fachkundig prüfen lassen

Ein qualifizierter Unternehmensberater prüft Ihr Geschäftsmodell und die wirtschaftliche Planung. Offene Fragen oder notwendige Ergänzungen klären wir mit Ihnen.

Stellungnahme erhalten

Nach positiver Prüfung erhalten Sie Ihre fachkundige Stellungnahme digital. Diese können Sie anschließend zusammen mit Ihren weiteren Antragsunterlagen einreichen.

Häufige Fragen zur fachkundigen Stelle

Muss ich die Tragfähigkeitsbescheinigung bei der IHK beantragen?

Nein. Die IHK ist eine mögliche Anlaufstelle. Auch Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute kommen infrage. Geeignete Steuerberater und Unternehmensberater mit Schwerpunkt Existenzgründungsberatung können die Stellungnahme ebenfalls ausstellen.

Kann ich die fachkundige Stelle selbst auswählen?

Grundsätzlich können Sie die fachkundige Stelle selbst auswählen. Achten Sie darauf, dass sie für die Beurteilung Ihres Vorhabens geeignet ist und Ihre Gründungsunterlagen tatsächlich prüft.

Stimmen Sie besondere Anforderungen an Formular und Nachweise vorab mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter ab.

Muss die fachkundige Stelle in meiner Nähe sein?

Für eine digitale Prüfung ist räumliche Nähe normalerweise nicht erforderlich. Geeignete Unternehmensberater können Ihre Unterlagen auch bundesweit online prüfen.

Kammern können ihr Angebot auf bestimmte Regionen oder Zuständigkeitsbereiche beschränken. Fragen Sie deshalb vorab nach den jeweiligen Voraussetzungen.

Darf mein Gründercoach die Stellungnahme ausstellen?

Ein Gründercoach kann die Stellungnahme ausstellen, wenn er als fachkundige Stelle geeignet ist und Ihr Vorhaben fundiert beurteilen kann. Die Bezeichnung „Coach“ allein reicht dafür nicht aus.

Bei Firmenkompass erstellt ein qualifizierter Unternehmensberater die Stellungnahme nach positiver Prüfung. Im Rahmen eines passenden, bewilligten AVGS-Gründercoachings erfolgt dies ohne zusätzlichen Aufpreis.

Garantiert eine positive Stellungnahme die Förderung?

Nein. Eine positive Stellungnahme bestätigt die fachkundige Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. Sie ersetzt nicht die Prüfung der weiteren Fördervoraussetzungen.

Über Ihren Antrag entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.

Ihr nächster Schritt zur Tragfähigkeitsbescheinigung

Sie möchten Ihre Unterlagen prüfen lassen oder benötigen noch Unterstützung bei der Planung? Klären Sie mit uns, welcher Weg zu Ihrer Situation passt – in einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung.

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