Tragfähigkeitsbescheinigung beim Jobcenter und Einstiegsgeld
Sie planen eine Selbstständigkeit mit Unterstützung des Jobcenters? Für die Beurteilung Ihres Vorhabens kann eine fachkundige Stellungnahme erforderlich sein. Klären Sie frühzeitig, welche Nachweise Ihr Jobcenter für die gewünschte Förderung verlangt.
Hier erfahren Sie, wie sich die Anforderungen beim Einstiegsgeld und bei Leistungen für Selbständige unterscheiden und welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten.
Zwei Förderwege – unterschiedliche Anforderungen
Einstiegsgeld - § 16b SGB II
Das Einstiegsgeld kann Sie beim Start in eine hauptberufliche Selbstständigkeit unterstützen. Das Jobcenter prüft Ihre persönlichen Voraussetzungen und die wirtschaftlichen Aussichten Ihres Vorhabens. Eine fachkundige Stellungnahme kann dafür verlangt werden. Klären Sie vorab, welche Nachweise Ihr Jobcenter benötigt.
Leistungen für Selbständige - § 16c SGB II
Hierzu gehören beispielsweise Darlehen oder Zuschüsse für notwendige und angemessene Sachgüter. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihre Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig erscheint. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit soll eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangt werden.
Vor der Prüfung mit dem Jobcenter klären
Besprechen Sie die Anforderungen mit Ihrem Ansprechpartner, bevor Sie eine fachkundige Stellungnahme beauftragen.
Welche Förderung?
Klären Sie, ob Einstiegsgeld, Leistungen für notwendige Anschaffungen oder Unterstützung bei der Gründungsvorbereitung infrage kommen.
Welche Nachweise?
Fragen Sie nach den benötigten Unterlagen und dem vorgesehenen Formular. So können Sie Ihre Planung gezielt vorbereiten.
Welche fachkundige Stelle?
Klären Sie, welche Anforderungen Ihr Jobcenter an die prüfende Stelle stellt und ob Ihr gewählter Anbieter diese erfüllt.
Diese Unterlagen bereiten Sie vor
Welche Dokumente Ihr Jobcenter benötigt, klären Sie vorab mit Ihrem Ansprechpartner. Diese Unterlagen bilden üblicherweise die Grundlage für die Beurteilung.
Businessplan
Beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt und Wettbewerb. Erläutern Sie, wie Sie Kunden gewinnen und Ihre Selbstständigkeit organisieren möchten.
Finanzplanung
Bereiten Sie Kapitalbedarf, Finanzierung sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vor. Für das Einstiegsgeld nennt die Bundesagentur für Arbeit eine Vorschau für die nächsten drei Jahre.
Lebenslauf und Nachweise
Reichen Sie Ihren Lebenslauf und relevante Qualifikationsnachweise ein. Je nach Tätigkeit können weitere Belege zu Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten erforderlich sein.
Eine fachkundige Stellungnahme kann zusätzlich erforderlich sein. Stimmen Sie Form und Umfang des Nachweises mit Ihrem Jobcenter ab.
In vier Schritten zur fachkundigen Stellungnahme
Wenn Ihr Jobcenter eine Stellungnahme verlangt, bereiten Sie die Prüfung in diesen vier Schritten vor.
Anforderungen klären
Besprechen Sie mit Ihrem Jobcenter, welche Förderung infrage kommt und welche Unterlagen, Formulare und Nachweise benötigt werden.
Unterlagen erarbeiten
Erstellen Sie Businessplan und Finanzplanung. Ergänzen Sie Ihren Lebenslauf und die erforderlichen Nachweise entsprechend den vereinbarten Anforderungen.
Vorhaben prüfen lassen
Eine geeignete fachkundige Stelle beurteilt Ihre Unterlagen. Offene Fragen und notwendige Ergänzungen werden mit Ihnen abgestimmt.
Stellungnahme einreichen
Reichen Sie die Stellungnahme und die weiteren angeforderten Unterlagen beim Jobcenter ein. Über Ihren Förderantrag entscheidet das Jobcenter.
Was wird bei Ihrem Vorhaben beurteilt?
Ihre Planung soll nachvollziehbar zeigen, wie Ihre Selbstständigkeit wirtschaftlich bestehen kann. Dazu werden Ihre persönlichen Voraussetzungen, das Geschäftsmodell und die geplanten Einnahmen und Ausgaben betrachtet.
Für Leistungen nach § 16c SGB II muss außerdem zu erwarten sein, dass Ihre Selbstständigkeit Ihren Leistungsbedarf innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft verringert oder überwindet.
Persönliche und fachliche Eignung
Bringen Sie die Kenntnisse und Erfahrungen für Ihre geplante Tätigkeit mit?
Markt und Kundengewinnung
Wer benötigt Ihr Angebot und wie erreichen Sie Ihre Kunden?
Realistische Umsätze und Kosten
Sind Ihre Einnahmen nachvollziehbar kalkuliert und die wesentlichen Ausgaben berücksichtigt?
Kapitalbedarf und Finanzierung
Wie finanzieren Sie notwendige Investitionen und die Anlaufphase?
Frühzeitig planen und Fristen klären
Stimmen Sie die Antragstellung und Ihren geplanten Gründungsstart rechtzeitig mit Ihrer Agentur für Arbeit ab. Planen Sie ausreichend Zeit für die Erstellung Ihrer Unterlagen, die fachkundige Prüfung und mögliche Rückfragen ein.
Für den Gründungszuschuss müssen bei Aufnahme der Selbstständigkeit grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Deshalb ist Ihr geplanter Starttermin besonders wichtig.
Klären Sie vor Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit, wann Sie den Antrag stellen müssen und welche Nachweise noch fehlen. Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein Bestandteil Ihrer Antragsunterlagen.
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Häufige Fragen zu Jobcenter und Einstiegsgeld
Brauche ich für das Einstiegsgeld eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Das Jobcenter kann für die Beurteilung Ihres Vorhabens eine Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit verlangen. Klären Sie vorab, ob dieser Nachweis für Ihren Antrag erforderlich ist.
Bei Leistungen für Selbständige nach § 16c SGB II soll zur Beurteilung der Tragfähigkeit eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangt werden.
Welches Formular benötigt mein Jobcenter?
Fragen Sie Ihren Ansprechpartner nach dem vorgesehenen Formular und den benötigten Nachweisen. Die Anforderungen können sich je nach Förderung und Jobcenter unterscheiden.
Der Vordruck BA GZ 04 ist für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit vorgesehen. Verwenden Sie ihn für einen Jobcenter-Antrag nur nach entsprechender Abstimmung.
Wer darf mein Gründungsvorhaben prüfen?
Die Prüfung sollte von einer geeigneten fachkundigen Stelle durchgeführt werden. Je nach Vorhaben kommen beispielsweise Kammern, Kreditinstitute oder qualifizierte Unternehmensberater mit Erfahrung in der Existenzgründungsberatung infrage.
Stimmen Sie vor der Beauftragung mit Ihrem Jobcenter ab, welche Anforderungen an die prüfende Stelle gestellt werden.
Garantiert eine positive Stellungnahme die Förderung?
Nein. Die Stellungnahme dokumentiert die fachkundige Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Das Jobcenter prüft zusätzlich die weiteren Voraussetzungen der beantragten Förderung.
Über Ihren Antrag entscheidet das Jobcenter. Eine positive Stellungnahme allein garantiert keine Bewilligung.
Kann mich ein AVGS-Gründercoaching bei der Vorbereitung unterstützen?
Ja. Im Gründercoaching können Sie Businessplan und Finanzplanung gemeinsam mit einem Berater erarbeiten. Ob ein AVGS dafür bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.
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