Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss
Sie möchten sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen und einen Gründungszuschuss beantragen? Dafür benötigen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ihres Vorhabens.
Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten, wie die Prüfung abläuft und worauf Sie bei Ihrer Planung achten müssen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
ALG-I-Anspruch
Bei Aufnahme der Selbstständigkeit müssen grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Hauptberufliche Gründung
Sie nehmen eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit.
Tragfähiges Vorhaben
Sie weisen die wirtschaftliche Tragfähigkeit durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nach. Außerdem müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Tätigkeit darlegen.
Warum ist die Stellungnahme für den Gründungszuschuss erforderlich?
Für den Gründungszuschuss müssen Sie die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens nachweisen. Dafür beurteilt eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee, Ihre persönlichen Voraussetzungen und Ihre Finanzplanung.
Die Stellungnahme ergänzt Ihre Antragsunterlagen. Über die Förderung entscheidet anschließend die Agentur für Arbeit.
Geschäftsmodell nachvollziehbar darstellen
Was bieten Sie an, wer sind Ihre Kunden und wie gewinnen Sie diese?
Wirtschaftliche Planung prüfen lassen
Sind Umsatz, Kosten, Kapitalbedarf und Finanzierung realistisch geplant?
Persönliche Eignung belegen
Welche Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen bringen Sie für Ihre Tätigkeit mit?
Eine positive Stellungnahme allein garantiert keine Bewilligung des Gründungszuschusses.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die fachkundige Prüfung
Bereiten Sie Ihre Gründungsunterlagen vollständig vor. Sie bilden die Grundlage für die Beurteilung Ihres Vorhabens.
Businessplan
Beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee, Ihre Zielgruppe, den Markt und den Wettbewerb. Erklären Sie außerdem, wie Sie Kunden gewinnen und Ihre Tätigkeit organisieren möchten.
Finanzplanung
Bereiten Sie den Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vor. Ihre Zahlen sollten nachvollziehbar sein und zum Businessplan passen.
Lebenslauf und Nachweise
Reichen Sie Ihren Lebenslauf und relevante Qualifikationsnachweise ein. Dazu gehören beispielsweise Zeugnisse und Zertifikate, die Ihre Eignung für die geplante Tätigkeit belegen.
Je nach Vorhaben können weitere Nachweise erforderlich sein. Klären Sie die Anforderungen vorab mit Ihrer fachkundigen Stelle.
In vier Schritten zum vollständigen Antrag
Stimmen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit der Agentur für Arbeit ab und bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen Schritt für Schritt vor.
Mit der Agentur für Arbeit abstimmen
Besprechen Sie Ihre geplante Selbstständigkeit, die Fördervoraussetzungen und Ihren Gründungsstart. Klären Sie, wie und wann Sie den Antrag stellen sollen.
Gründungsunterlagen vorbereiten
Erstellen Sie Businessplan und Finanzplanung. Ergänzen Sie Ihren Lebenslauf und relevante Qualifikationsnachweise.
Fachkundige Stellungnahme einholen
Lassen Sie Ihre Unterlagen von einer geeigneten fachkundigen Stelle prüfen. Nach positiver Beurteilung erhalten Sie die Stellungnahme für Ihren Antrag.
Antrag und Nachweise einreichen
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein. Diese prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
Frühzeitig planen und Fristen klären
Stimmen Sie die Antragstellung und Ihren geplanten Gründungsstart rechtzeitig mit Ihrer Agentur für Arbeit ab. Planen Sie ausreichend Zeit für die Erstellung Ihrer Unterlagen, die fachkundige Prüfung und mögliche Rückfragen ein.
Für den Gründungszuschuss müssen bei Aufnahme der Selbstständigkeit grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Deshalb ist Ihr geplanter Starttermin besonders wichtig.
Klären Sie vor Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit, wann Sie den Antrag stellen müssen und welche Nachweise noch fehlen. Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein Bestandteil Ihrer Antragsunterlagen.
Zwei Wege zur Stellungnahme bei Firmenkompass
Ob eine direkte Prüfung oder ein Gründercoaching passt, hängt davon ab, wie weit Ihre Unterlagen bereits vorbereitet sind.
Unterlagen bereits fertig
95,20 € inklusive 19 % Umsatzsteuer
Entspricht 80 € netto.
Sie haben einen vollständigen Businessplan und eine belastbare Finanzplanung? Ein qualifizierter Unternehmensberater aus unserem Team prüft Ihre Unterlagen. Nach positiver Beurteilung erhalten Sie die fachkundige Stellungnahme digital.
Planung gemeinsam erarbeiten
Ohne Eigenanteil bei bewilligtem, passendem AVGS
Im individuellen Gründercoaching erarbeiten Sie Businessplan und Finanzplanung gemeinsam mit Ihrem Berater. Bei positiver Beurteilung erstellt er die Stellungnahme im Rahmen des Coachings ohne zusätzlichen Aufpreis.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss
Ist die Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss erforderlich?
Ja. Für den Gründungszuschuss müssen Sie die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachweisen.
Die Stellungnahme beruht auf Ihrem Businessplan, Ihrer Finanzplanung und weiteren relevanten Nachweisen.
Wer darf die fachkundige Stellungnahme ausstellen?
Als fachkundige Stellen kommen unter anderem IHK, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute infrage.
Auch geeignete Steuerberater und Unternehmensberater mit Schwerpunkt Existenzgründungsberatung können die Stellungnahme ausstellen. Entscheidend ist die Eignung zur fachkundigen Beurteilung Ihres Vorhabens.
Wann sollte ich meine Gründungsunterlagen vorbereiten?
Beginnen Sie frühzeitig und stimmen Sie Antragstellung und Gründungsstart mit Ihrer Agentur für Arbeit ab. Planen Sie Zeit für die Erstellung Ihrer Unterlagen, die fachkundige Prüfung und mögliche Ergänzungen ein.
Bei Aufnahme der Selbstständigkeit müssen grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Mögliche Ausnahmen und weitere Voraussetzungen klären Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit.
Garantiert eine positive Stellungnahme den Gründungszuschuss?
Nein. Eine positive Stellungnahme ist ein wichtiger Nachweis, ersetzt aber nicht die Prüfung der weiteren Fördervoraussetzungen.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit.
Welche Rolle spielt ein AVGS-Gründercoaching?
Ein AVGS-Gründercoaching kann Sie bei der Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit unterstützen. Sie erarbeiten dabei beispielsweise Businessplan und Finanzplanung mit einem Berater. AVGS und Gründungszuschuss sind unterschiedliche Förderinstrumente.
Bei Firmenkompass erstellt ein qualifizierter Unternehmensberater die Stellungnahme nach positiver Beurteilung im Rahmen des Coachings ohne zusätzlichen Aufpreis. Voraussetzung für ein Coaching ohne Eigenanteil ist ein passender, bewilligter AVGS.
Bereiten Sie Ihren nächsten Schritt vor
Sie planen Ihre Selbstständigkeit und benötigen eine fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss? Ob Ihre Unterlagen bereits fertig sind oder Sie noch Unterstützung brauchen – wir klären gemeinsam, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.